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Berufsausbildung in Teilzeit – Keine halbe Sache

Die Teilzeitberufsausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung!

Mit der Ausbildung in Teilzeit haben Personengruppen mit berechtigtem Interesse die Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu erreichen. Zudem vergrößern Unternehmen ihre Chancen, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten.Die Teilzeitberufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetz als Möglichkeit festgelegt (§ 7a BBiG) und endet mit einem regulären Abschluss.


Teilzeitausbildung – wie geht das?

  • In jedem anerkannten betrieblichen Ausbildungsberuf
  • Für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung
  • kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt werden (maximal um 50 %)
  • Auszubildende in Teilzeit haben bei einer täglichen Verkürzung der Arbeitszeit genauso viele Urlaubstage wie Vollzeitauszubildende (bei Reduzierung der betrieblichen Ausbildungstage pro Woche fällt der Urlaubsanspruch in der Regel anteilig aus)
  • Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt und wird anteilig auf die Wochenarbeitszeit angerechnet
  • Ausbildungsvertrag mit TZ-Vereinbarung
  • Gemeinsamer Antrag von Azubi und Ausbildungsbetrieb
  • Genehmigung durch die zuständige Kammer

Sie sind interessiert, haben aber noch Fragen?
Mirja Kleuker, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters im Landkreis Nienburg berät Sie gerne!
Telefon: 05021 907 12-25 oder E-Mail: jc-nienburg.bca@jobcenter-ge.de