Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 058 Veröffentlicht am 01.09.2020
Unternehmen können ab sofort Fördermittel zur Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote beantragen
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ geht weiter. Damit unterstützt das Bundesfamilienministerium Unternehmen, die betriebliche Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten entwickeln oder ausbauen wollen. Das neu aufgelegte Förderprogramm soll berufstätige Eltern und Arbeitgeber mit zusätzlichen Angeboten wie der Ferienbetreuung entlasten.
Bis Ende 2022 stehen dafür bis zu neun Millionen Euro bereit.
Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Gefördert werden aber nicht nur neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, sondern auch in der Kindertagespflege, bei der Betreuung in Ausnahmefällen und bei der Ferienbetreuung.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Viele Unternehmen würden gerne mehr tun, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im eigenen Betrieb zu verbessern – aber sie können es nicht alleine stemmen. Wir wollen diesen Unternehmen den Einstieg in die betriebliche Kinderbetreuung mit unserem Förderprogramm erleichtern. Wie wichtig eine zuverlässige Kinderbetreuung für unsere Gesellschaft ist, haben nicht zuletzt die Erfahrungen in der Corona-Krise gezeigt. Die meisten Frauen und Männer wollen sich Familie und Beruf heute partnerschaftlich aufteilen. Für viele Beschäftigte ist es sehr wichtig, dass Arbeit und Familienalltag zusammenpassen. Familienfreundlichkeit ist für Unternehmen längst kein „nice-to-have“ mehr, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil, wenn es darum geht, Fachkräfte zu gewinnen und auch zu halten.“
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Die Fördermittel werden für neu geschaffene betriebliche Plätze in der Kindertages-betreuung, in der Kindertagespflege und bei Betreuung in Ausnahmefällen als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre bereitgestellt. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden bis zu 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Neu ist die Förderung von Ferienbetreuungsangeboten für Kinder im Grund-schulalter, die Unternehmen für die Kinder von Beschäftigten anbieten. Für neu geschaffene Plätze in der betrieblichen Ferienbetreuung wird als Zuschuss zu den Ausgaben eine Förderung in Höhe von bis zu 25 Euro pro Ganztagsplatz und Tag gewährt. Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ ist Teil des Unternehmens-programms „Erfolgsfaktor Familie“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) setzt damit gezielt Anreize für eine familienbewusste Personalpolitik. Die Laufzeit der letzten Programmphase endete am 30. Juni 2017. Zur Umsetzung des Programms hat das BMFSFJ eine Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet. Über die kostenlose Hotline können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und alle Interessierten über die Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das neue Förderprogramm informieren.
Mehr Informationen finden Sie unter
www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung.
Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
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