Wegen der Corona-Pandemie ist der Zugang zum Kinderzuschlag (KIZ) für anspruchsberechtigte Familien für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 laut AWO Nienburg noch einmal deutlich vereinfacht worden.
Den Kinderzuschlag zum Kindergeld können nach der Gesetzesänderung auch Familien mit geringem Einkommen erhalten, die keine Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II (ALG II) vom Jobcenter haben. Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, haben außerdem Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Kinderzuschlag können Eltern bekommen, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sowie unverheiratet sind und mit ihnen im selben Haushalt leben. Wird der Kinderzuschlag beantragt, darf das gesamte Familieneinkommen oberhalb des Betrages liegen, der an ALG II gezahlt wird.
Bei KIZ-Anträgen, die vom 1. April bis 30. September 2020 gestellt werden, wird das Einkommen des Monats vor der Antragstellung zugrunde gelegt.
Beratung gibt es montags von 9 bis 11 Uhr in der offenen Sozialberatung der AWO, Von-Phillipsborn-Straße 2a.